Unter einem Beistand versteht man alle natürlichen Personen oder Institutionen, die eine andere Person im einem Prozess unterstützen, ohne von dieser bevollmächtigt zu sein. Der Beistand wird nicht für den Beteiligten tätig, sondern mit ihm. Er soll als Vertrauensperson angesehen werden. Der Beistand tritt z.B. in folgenden Verfahren auf: Verfahren zur Feststellung einer Vaterschaft oder von Unterhaltsansprüchen, Verwaltungsverfahren, Zivilprozess etc.. Der Beistand hat das Recht, sich zur Sache zu äußern. Ferner ist der Beistand entsprechend anzuhören. Er kann gleichzeitig Zeuge sein.