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Der Bescheid ist eine Bezeichnung für eine Entscheidung einer Verwaltungsbehörde (z.B. Baubescheid). Der Bescheid kann zum Inhalt die Merkmale eines Verwaltungsaktes haben. Jedoch wird ein Bescheid auch als solcher betitelt, wenn er lediglich bloße Mitteilungen oder Auskünfte beinhaltet.

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