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Ein Beschluss ist das Ergebnis der Beratung eines aus mehreren Personen bestehenden Entscheidungsorgans. Als gerichtliche Entscheidung unterscheidet sich der Beschluss vom Urteil in der Form. Folgende Bestandteile muss ein Beschluss zum Mindestinhalt haben: Die Bezeichnung des Rechtsstreits (entsprechend dem Urteilskopf), eine Formel (entsprechend der Urteilsformel) und die Unterschriften. Die Ausführung von Tatbestands- und Entscheidungsgründen sind bei der Beschlussfassung je nach Verfahren und Inhalt nicht selten entbehrlich. Beschlüsse können mit der Beschwerde, teilweise als sofortige Beschwerde, angefochten werden. Bei bestimmten Beschlüssen ist allerdings eine Anfechtung ausgeschlossen. Weiterhin wird ein Beschluss rechtskräftig, wenn nur ein befristetes Rechtsmittel zulässig ist oder der Beschluss nach seinem Inhalt als endgültig anzusehen ist.

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