Als Beschuldigter wird im deutschen Strafrecht eine strafmündige Person bezeichnet, gegen die der Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, besteht und gegen die daher ein polizeiliches Ermittlungsverfahren betrieben wird. Ab der Beendung des Ermittlungsverfahrens durch Erhebung einer Anklage der Staatsanwaltschaft wechselt der Status vom Beschuldigten zum Angeschuldigten. Dem Beschuldigten steht es frei, ob er sich zur Sache einlässt oder nicht. Hierüber ist der Beschuldigte bei einer Festnahme oder Vernehmung (rechtliches Gehör) stets aufzuklären.