Die Beschwer ist der rechtliche Umstand, als Betroffener eine negative Entscheidung zu bekommen. Die Beschwer ist in der Regel Voraussetzung zur Zulässigkeit von Rechtsmitteln. Es wird zwischen der formellen und materiellen Beschwer unterschieden. Formell ist der Betroffene beschwert, wenn die Entscheidung anders als von ihm beantragt zu seinen Ungunsten ausfällt. Materiell beschwert ist ein Betroffener stets, wenn eine Entscheidung für ihn ungünstig ist. Die Beschwer ist von größerer Bedeutung im Strafprozess: Seitens des Angeklagten besteht eine Beschwer ausschließlich dann, wenn das Urteil zu Unrecht erfolgt sein könnte oder die Strafzumessung zu seinen Ungunsten unangemessen gewesen sein könnte.