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Der Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. In den meisten Fällen, jedoch nicht immer, ist der Eigentümer einer Sache auch ihr Besitzer. Damit hat dieser neben der rechtlichen auch die tatsächliche Gewalt über einen körperlichen Gegenstand. Eigentümer ist, wem eine Sache gehört. Besitzer ist, wer eine Sache hat.

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