Eine Bestallung ist die Einsetzung einer Person in ein Amt. Die Urkunde über eine solche Amtseinsetzung wird auch Bestallung genannt. Im Justizwesen werden folgende Personen gesetzlich in ein Amt eingesetzt: Gesetzlicher Vormund, Treuhänder, Insolvenzverwalter, Nachlasspfleger, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Zwangsverwalter usw.. Im Medizinwesen ist die staatliche Berufszulassung gemeint (z.B.: zum Arzt, zum Zahnarzt, zum Apotheker etc.).