Bestandsverzeichnis: Die dem Grundbuch zu entnehmenden Grundbuchblätter bestehen aus mehreren Verzeichnissen. Dabei handelt es sich neben dem Bestandsverzeichnis auch um die Abteilungen I, II und III. Das Bestandsverzeichnis enthält Angaben über Lage, Größe, Bebauung und Kulturart des Grundstücks. Dem Bestandsverzeichnis ist die Aufschrift vorangestellt, die z.B. die Nummer des Grundbuchblattes, die Bezeichnung des Amtsgerichts (Grundbuchamt) etc. enthält.