Ein Bewährungshelfer wird einem verurteilten Straftäter zur Aufsicht und Hilfestellung zur Seite gestellt, wenn die Vollstreckung der Freiheitsstrafe oder eines Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt wird oder die Person der Maßregel Führungsaufsicht zugeordnet ist. Die Entscheidung, ob der Verurteilte der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt wird, obliegt dem zuständigen Gericht. Die Klienten der Bewährungshilfe werden Probanden genannt. Ziel der Bewährungshilfe ist die Verhinderung neuer Straftaten. Dies erreicht sie, indem sie den bewährungsunterstellten Menschen ausschließlich mit Mitteln der Sozialarbeit bzw. der Sozialpädagogik hilft, ein Leben in sozialer Verantwortung zu führen. Die zweite Hauptaufgabe ist die Überwachung der vom Gericht den Probanden auferlegten Auflagen und Weisungen. Bei Verstößen gegen Auflagen oder bei neuen Straftaten kann die gewährte Aussetzung der Freiheitsstrafe widerrufen werden. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Bewährungshelfer ist der Abschluss des Studienganges "Diplom-Sozialarbeit" oder "Diplom-Sozialpädagogik" und die staatliche Anerkennung.