Die Bigamie (Doppelehe) ist das Eingehen einer weiteren Ehe, bevor eine daneben schon bestehende Ehe aufgelöst worden ist. Personen, die eine solche zweifache Verbindung eingehen, nennt man Bigamisten. Der ungesetzliche Personenstand der Bigamie oder Polygamie wird juristisch als Doppelehe bzw. Vielehe bezeichnet. Die westlichen Wertordnungen orientieren sich am Gebot der Einehe (Monogamie). Die Bigamie ist daher keine zulässige Form der Ehe. In Deutschland ist die Doppelehe oder Vielehe verboten.