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Bote ist, wer nur die Willenserklärung seines Auftraggebers transportiert. Den Boten, der für seinen Auftraggeber dessen Willenserklärung weitergibt, nenn man Erklärungsboten. Den Boten, der die Erklärung für einen Geschäftsherrn entgegennimmt, nennt man Empfangsboten. Boten können auch geschäftsunfähige Personen sein. Botengeschäfte sind von der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung abzugrenzen. --- siehe auch Stellvertretung

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