Buchführung: Das gesamte Rechnungswesen setzt sich aus vier Teilbereichen zusammen: Buchführung, Kosten- und Leistenrechnung, Statistik und Planung. Die Buchführung bildet die Grundlage des gesamten Rechnungswesens. In der Praxis ist eine scharfe Trennung der genannten Teilbereiche nicht gegeben. Alle Bereiche des Rechnungswesen sind aufeinander bezogen, voneinander abhängig und überschneiden sich. Jeder Kaufmann beginnt seine Geschäftstätigkeit mit einem bestimmten Bestand an Vermögen. Der Kaufmann ist sodann bemüht, Geschäfte zu tätigen, durch die sich seine Vermögenslage ändert bzw. verbessert. Der Kaufmann muss seine Anfangsbestände an Vermögen, aber auch an Schulden, als auch deren Veränderungen, die durch eine Vielzahl von Geschäftsvorfällen bewirkt werden, in der Buchführung festhalten, um so die Entwicklung seines Unternehmens verfolgen zu können. Der Kaufmann ist zur Buchführung verpflichtet (§ 238 HGB). Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung sind zu beachten. Unter anderem umfasst die Buchführung die Führung von Handelsbüchern, die Errichtung von Bilanzen etc..