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Das Bundesarbeitsgericht ist der oberste Gerichtshof des Bundes für das Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Bundesarbeitsgericht besteht aus zehn Senaten und entscheidet als Rechtsmittelgericht über Folgendes: Revisionen gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte, Sprungrevisionen gegen Urteile der Arbeitsgerichte, Rechtsbeschwerden gegen das Verfahren beendende Beschlüsse der Landesarbeitsgerichte und über Sprungrechtsbeschwerden gegen das Verfahren beendende Beschlüsse der Arbeitsgerichte. Der Sitz des Bundesarbeitsgerichts befindet sich in Erfurt.

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