Die Bundesfernstraßen sind öffentliche Straßen. Sie bilden ein zusammenhängendes Verkehrsnetz und dienen einem weiträumigen Verkehr. Bundesfernstraßen gliedern sich in Bundesautobahnen, Bundesstraßen (einschließlich Ortsdurchfahrten) und Autostraßen. Die Rechtsverhältnisse der Bundesfernstraßen sind im Bundesfernstraßengesetz geregelt. Das Bundesfernstraßengesetz enthält insbesondere folgende Regelungen über: Widmung, Umstufung, Einziehung, Straßenbaulast, Ortsdurchfahrten, Eigentumsrechte, Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Bauanlagen an Bundesfernstraßen, Veränderungssperren, Kreuzungen, Umleitungen, Nebenbetriebe an den Bundesautobahnen, Planung und Planfeststellungsverfahren, Enteignung und Straßenaufsicht etc..