Der Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht des Bundes für das Gebiet der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit. Der Bundesgerichtshof besteht aus folgenden Personen: Dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, den vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern. Weiterhin besteht der Bundesgerichtshof aus zwölf Zivilsenaten, fünf Strafsenaten und dem Kartellsenat. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist der Bundesgerichtshof für Folgendes zuständig: Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision gegen die Endurteile der Oberlandesgerichte sowie gegen die Endurteile der Landgerichte (§ 566a ZPO) sowie in bestimmten Fällen für die Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte. In Strafsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über Rechtmittel der Revision gegen Urteile der Oberlandesgerichte der ersten Instanz sowie gegen die Urteile der Landgerichte der ersten Instanz, soweit nicht die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte begründet ist. Der Sitz des Bundesgerichtshofes befindet sich in Karlsruhe.