Car-Sharing: Von „Car-Sharing" spricht man, wenn sich mehrere Personen ein oder mehrere Pkws zur Nutzung teilen. Das Car-Sharing kann in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einem Verein, einer Genossenschaft etc. vorkommen. Unter gewissen Umständen kommt dann rechtlich gesehen ein Gefälligkeitsvertrag, ein Mietvertrag oder ein Leihvertrag zustande.