Das Common Law ist das Recht, das in den anglophonen Ländern teilweise bis heute noch Anwendung findet. Dieses stützt sich nicht auf Gesetze, sondern auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit (Präzedenzfälle). Das Common Law hat also Züge des Gewohnheitsrechts. Nur ein geringer, jedoch im 20./21. Jahrhundert dann stark zunehmender, Anteil ist kodifiziert. Das Common Law umfasst alle Rechtsgebiete: Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht. Der Begriff des Common Law wird dabei in der Literatur heute unterschiedlich definiert: Unter dem heute vorherrschenden, weiten Begriff des Common Law wird das gesamte englische Recht (inkl. der Equity und des Statute Law) verstanden, und zwar in Abgrenzung zum Begriff des Civil Law, der das kontinentaleuropäische Recht kennzeichnet. Der andere, enger verstandene Begriff des Common Law kennzeichnet das gemeine Recht, welches von reisenden Richtern („itinerant justices" oder „justices in eyre") des königlichen Gerichts zu Westminster gebildet wurde.