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Der Begriff „Cybergeld" kommt in der Umgangssprache vor. Darunter versteht man den bargeldlosen Zahlungsverkehr mit elektronischem Geld. Über dieses Geld kann mit Geldkarten oder entsprechenden Rechnernetzen verfügt werden. Wird das Cybergeld einer Person zur Verfügung gestellt oder dient es der gewerbsmäßigen Ausgabe, unterliegt es der Bankenaufsicht.

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