Der Datenschutz ist der Schutz jedes einzelnen Bürgers vor Schäden, die ihm aus der missbräuchlichen Verwendung von personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht entstehen können. Zu beachten ist, dass der Datenschutz in einem sogenannten Spannungsverhältnis steht, d.h. er steht zwischen dem Recht auf Geheimhaltung persönlicher Daten und der Pflicht, solche zu offenbaren. Das BDSG regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Hierunter fallen: 1) das Erheben von personenbezogenen Daten, 2) das Speichern von personenbezogenen Daten, 3) das Verändern von personenbezogenen Daten, 4) das Übermitteln von personenbezogenen Daten, 5) das Sperren von personenbezogenen Daten, 6) das Löschen von personenbezogenen Daten und 7) das Nutzen von personenbezogenen Daten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass personenbezogene Daten nur dann erfasst, gespeichert und verarbeitet werden dürfen, wenn es für die jeweiligen amtlichen oder geschäftlichen Zwecke erforderlich ist. Das Einverständnis des jeweiligen betroffenen Bürgers ist grundsätzlich erforderlich.