Als Deckungshypothek wird eine Hypothek bezeichnet, die zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen der jeweiligen Hypothekenbanken oder von Pfandbriefen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten dient. In einigen Fällen bezeichnet man mit einer Deckungshypothek auch eine Hypothek, in der Versicherungsunternehmen Bestände des Deckungsstocks anlegen dürfen.