AdvoCall Esch
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 777-1
»Ihre Anfrage senden
 
 

Der Begriff „Defensives Fahren" ist straßenverkehrsrechtlich gesehen kein Rechtsbegriff. Allerdings soll das defensive Fahren für den Fahrzeugführer ein Leitbild darstellen. Der defensiv fahrende Fahrzeugführer verzichtet zur Risikoverringerung freiwillig auf ein Vorrecht und auf den Schutz des Vertrauensgrundsatzes im Straßenverkehr. Zu unterscheiden hiervon ist das Unterlassen der gevagten Fahrweise, die nach § 1 StVO verboten ist.

Website |  Impressum
AdvoComp © - Das Rechtswörterlexikon der Kanzlei AdvoCall Esch ®
>> Rechtsanwalt und Notar Berlin