Der Begriff „Defensives Fahren" ist straßenverkehrsrechtlich gesehen kein Rechtsbegriff. Allerdings soll das defensive Fahren für den Fahrzeugführer ein Leitbild darstellen. Der defensiv fahrende Fahrzeugführer verzichtet zur Risikoverringerung freiwillig auf ein Vorrecht und auf den Schutz des Vertrauensgrundsatzes im Straßenverkehr. Zu unterscheiden hiervon ist das Unterlassen der gevagten Fahrweise, die nach § 1 StVO verboten ist.