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Deklaratorische Wirkung: Ein Rechtsakt kann deklaratorische oder konstitutive Wirkung haben. Die deklaratorische Wirkung bedeutet eine nur feststellende oder klarstellende Wirkung eines Rechts oder eines Rechtsverhältnisses (z.B. im Zivilverfahren durch Feststellungsurteil über ein streitiges Rechtsverhältnis). Die Konstitutivwirkung eines Rechtsgeschäfts liegt z.B. bei gutgläubigem Erwerb einer Sache vom Nichteigentümer vor.

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