Delikt (lat. für „Vergehen"): Wer einen Delikt ausübt, verhält sich rechtswidrig. Derjenige, der dieses schuldhafte Verhalten ausführt, ist ggü. demjenigen schadensersatzpflichtig, gegen den er den Delikt ausgeübt hat. Im Zivilrecht besteht daher grundsätzlich die Schadensersatzpflicht; im Strafrecht wird ein rechtswidriges Vergehen mit einer Strafe geahndet. Im Völkerrecht nimmt der Delikt eine Sonderstellung ein.