Die Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, für unerlaubte Handlungen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches verantwortlich gemacht werden zu können, d.h. schadensersatzpflichtig zu werden. Grundsätzlich setzt die Schadensersatzpflicht schuldhaftes und verantwortliches Handeln voraus. Das Gesetz muss diejenigen schützen, die für ihr Tun nicht verantwortlich gemacht werden können. Demnach unterscheitet das Gesetz drei Stufen der Deliktsfähigkeit: Deliktsunfähigkeit, beschränkte Deliktsfähigkeit und die Deliktsfähigkeit als solche.