Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein form- und fristloser außergerichtlicher Rechtsbehelf. Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird das persönliche Verhalten eines Beamten bzw. Angestellten des öffentlichen Dienstes oder eines Richters gerügt. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist grundsätzlich an die Dienstaufsichtsbehörde oder den Dienstvorgesetzten zu richten. Der zuständige Empfänger der Dienstaufsichtsbeschwerde hat sodann zu überprüfen, ob das Vorgehen bzw. Verhalten eines Beamten oder Angestellten dienstrechtlich zu beanstanden ist oder nicht. Der Beschwerdeführer hat Anspruch auf Erhalt einer Antwort, wie in der Sache entschieden worden ist und welche Maßnahmen auf die Beschwerde hin veranlasst worden sind, wobei hier eine nähere Begründung nicht verlangt werden kann.