Dolmetscher: Nehmen Personen an einer Verhandlung teil, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, wird im Bereich der Gerichtsbarkeit ein Dolmetscher beauftragt, um diesen Personen bei der Verhandlung zur Seite zu stehen und entsprechend die Verhandlung in die jeweilige Sprache zu übersetzen. Dasselbe gilt auch bei Personen, die taub oder stumm sind. Im Strafverfahren ist die Beauftragung eines Dolmetschers für die Beteiligten kostenlos. Dies gilt auch weitgehend in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Dolmetscher werden wie Sachverständige behandelt und können dementsprechend auch abgelehnt werden; ferner müssen sie einen Eid leisten. Die Vergütung eines Dolmetschers richtet sich nach dem JVEG.