Drogenfahrt: Führt ein Fahrzeugführer unter Einwirkung bestimmter Betäubungsmittel (z.B. Cannabis, Heroin, Kokain etc.) ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einer Geldbuße von bis zu 1.500,00 EUR und mit einem Fahrverbot geahndet. Liegt nach entsprechendem Drogenkonsum sogar eine Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrzeugführers vor, macht sich dieser strafbar, wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Stellt der Fahrzeugführer eine Gefährdung im Straßenverkehr dar, kann er wegen Straßenverkehrsgefährdung herangezogen werden.