Duldungsbescheid: Diejenige Person, die kraft Gesetzes verpflichtet ist, die Zwangsvollstreckung in Vermögen, das ihrer Verwaltung unterliegt, zu dulden, kann durch Duldungsbescheid des entsprechenden Finanzamts in Anspruch genommen werden. Dies kommt z.B. für Verwalter fremden Vermögens und für Grundstückseigentümer in Betracht.