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Die Effektivklausel ist eine Geldschuld. Die in Tarifverträgen (Arbeitsrecht) enthaltene Effektivklausel ist die tarifliche Lohnerhöhung zu dem bisherigen festgesetzte Lohn des Arbeitnehmers im Einzelarbeitsvertrag. Diese tarifliche Lohnerhöhung muss dem Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Allerdings wird dieser effektive Lohn sodann nicht zum Tariflohn.

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