Der Ehebruch ist der vorsätzlich ausgeführte Beischlaf eines in einer gültigen Ehe lebenden Ehegatten mit einem Dritten. Dabei ist eine Vereinigung der Geschlechtsteile erforderlich, aber auch ausreichend. Der Ehebruch ist zwar kein Ehescheidungsgrund mehr; er wird jedoch vielfach für das Scheitern der Ehe verantwortlich gemacht. Der Ehebruch ist seit 1969 nicht mehr strafbar. --- siehe auch Ehescheidung