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Ein Ehegatte ist die mit einer anderen Person in einer wirksamen Ehe verbundene Person. Obwohl zwischen Ehegatten keine Verwandtschaft besteht, wird die Stellung einer Person durch ihre Eigenschaft als Ehegatte im Rechtsleben vielfach beeinflusst. Hier ist insbesondere die eheliche Lebensgemeinschaft zu berücksichtigen.

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