Die Ehre, das heißt die Anerkennung vor sich selbst und die Wertschätzung der Person in der Gesellschaft, ist vom Gesetz nicht ausdrücklich geschützt. Bei einer schuldhaften Ehrverletzung liegt jedoch regelmäßig eine strafbare Beleidigung und zivilrechtlich eine unerlaubte Handlung vor. Ferner ist die Ehre ein Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und genau wie dieses geschützt. Schon bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen - mithin ohne Verschulden -, insbesondere bei unwahren Veröffentlichungen durch Presse, Rundfunk und Fernsehen, kann daher ein Unterlassungsanspruch gegeben sein.