Einbahnstraßen haben eine besondere Kennzeichnung. Sie dürfen nur in einer Richtung befahren werden. Radverkehr ist mit einem zusätzlichen Schild in der Gegenrichtung zugelassen. Auf Einbahnstraßen ist rechts zu fahren und links zu überholen. Wenden in Einbahnstraßen ist grundsätzlich verboten. Auf Einbahnstraßen darf rechts und links gehalten und geparkt werden.