Das Einfahren aus Grundstücken erfordert große Vorsicht und ein rechtzeitiges Ankündigen unter Benutzung des entsprechenden Blinkers des Fahrzeugs. Eine Gefährdung anderer Fahrkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein. Der fließende Verkehr darf nicht behindert werden. Besonders ist auf nachfolgende Verkehrsteilnehmer und beim Überqueren eines Radwegs auf Radfahrer sowie auf Fußgänger zu achten.