Einheitsstrafe: Sofern eine Person mehrere selbstständige Straftaten begangen hat, so setzt das Gericht für jede dieser Taten eine Einzelstrafe fest. Meistens werden dann die mehreren Strafen zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst. Sofern im Jugendstrafrecht eine Person mehrere selbstständige Straftaten begangen hat, werden hier eine einzige Jugendstrafe (Einheitsstrafe) oder einheitliche Erziehungsmaßnahmen oder Zuchtmittel festgesetzt.