Der Einzelrichter ist derjenige Richter, der eine Rechtssache allein entscheidet. In Strafsachen entscheidet der Richter als „Strafrichter"; beim Amtsgericht entscheidet der Richter als Einzelrichter. Beim Landgericht (Zivilprozess) entscheidet in vielen Fällen die Zivilkammer durch den Einzelrichter, wenn nicht wegen besonderer Schwierigkeit der Sache, diese zur Entscheidung der Kammer übergeben werden muss.