Ein Empfangsbekenntnis ist die schriftliche Erklärung, zum Beispiel eines Rechtsanwalts oder einer Behörde, in der er/sie bei der Zustellung eines Schriftstücks den Empfang bestätigt. Das Empfangsbekenntnis ersetzt demnach die Zustellungsurkunde. Im Allgemeinen ist es die schriftliche Bestätigung eines Gläubigers über den Empfang einer bestimmten Leistung.
----siehe auch Quittung, Zustellung