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Ein Empfangsbekenntnis ist die schriftliche Erklärung, zum Beispiel eines Rechtsanwalts oder einer Behörde, in der er/sie bei der Zustellung eines Schriftstücks den Empfang bestätigt. Das Empfangsbekenntnis ersetzt demnach die Zustellungsurkunde. Im Allgemeinen ist es die schriftliche Bestätigung eines Gläubigers über den Empfang einer bestimmten Leistung.

----siehe auch Quittung, Zustellung

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