Erbe ist, wer das Vermögen einer Person nach deren Tod ganz oder teilweise erhält, dies kann im Wege der Verfügung von Todeswegen oder kraft Gesetzes erfolgen. Der Erbe ist der Gesamtnachfolger von Rechten und Pflichten des Erblassers. Erbe kann nur derjenige werden, wer zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt. Es bedarf keiner Annahmeerklärung des Erbanfalls. Dieser tritt demnach unmittelbar ein. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Erbausschlagung. --- siehe auch Erbanfall, Erbfolge, Erblasser