AdvoCall Esch
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 777-1
»Ihre Anfrage senden
 
 

Erbe ist, wer das Vermögen einer Person nach deren Tod ganz oder teilweise erhält, dies kann im Wege der Verfügung von Todeswegen oder kraft Gesetzes erfolgen. Der Erbe ist der Gesamtnachfolger von Rechten und Pflichten des Erblassers. Erbe kann nur derjenige werden, wer zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt. Es bedarf keiner Annahmeerklärung des Erbanfalls. Dieser tritt demnach unmittelbar ein. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Erbausschlagung. --- siehe auch Erbanfall, Erbfolge, Erblasser

Website |  Impressum
AdvoComp © - Das Rechtswörterlexikon der Kanzlei AdvoCall Esch ®
>> Rechtsanwalt und Notar Berlin