Die Erbschaft (auch Nachlass genannt) ist das Vermögen des Erblassers, zum Zeitpunkt des Erbfalls. Die Erbschaft geht als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. Hierbei handelt es sich um die Gesamtheit aller Rechte und Pflichten des Erblassers. Neben den Rechten und Pflichten des Erblassers gehören auch die Schulden des Erblassers zur Erbschaft. Für diese hat/haben der Erbe/die Erben aufzukommen. Sind mehrere Erben vorhanden, erhält jeder von ihnen nur einen Teil der Erbschaft (Erbteil).