Unter einem Factoringvertrag versteht man den Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Factor (Bank oder Gesellschaft). Der Unternehmer tritt dem Factor die gesamten, auch künftigen, Forderungen gegen seine Abnehmer ab. Der Unternehmer erhält sodann eine Gutschrift über den Gegenwert der abgetretenen Forderungen unter Abzug der Provision. Weiterhin führt der Factor sodann die Debitorenkonten des Unternehmers und zieht die Forderungen bei Fälligkeit entsprechend ein.