Die Fahrerlaubnis ist eine amtliche Erlaubnis. Sie berechtigt zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf einer öffentlichen Straße. Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen sowie zum Nachweis der Befähigung eine entsprechende theoretische und praktische Prüfung ablegen. Nach Erteilung der Fahrerlaubnis kann diese sowohl von der Verwaltungsbehörde als auch von einem Gericht wieder eingezogen werden. Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde stellt einen Verwaltungsakt dar und kann mit Widerspruch bzw. Anfechtungsklage angefochten werden. Der Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht stellt eine Maßregel der Besserung und Sicherung dar. Es bedarf den folgenden Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis: Der Täter muss ein rechtswidriges Verhalten bzw. eine rechtswidrige Tat (nicht unbedingt schuldhaft) begangen haben; die Tat muss eine Beziehung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufweisen; aus der entsprechenden Tat muss sich ergeben, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist. Außerdem kann auch ein Fahrverbot als Nebenstrafe angeordnet werden (§ 44 StGB). ---- siehe auch Fahrverbot