Fahrstreifen: Haben Fahrbahnen mehrere Fahrstreifen für eine Richtung, dürfen Kraftfahrzeuge links fahren, wenn es die Dichte des Verkehrs erlaubt. Fahrstreifen können in geschlossenen Ortschaften von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t frei gewählt werden. Bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen (außerhalb geschlossener Ortschaften) darf der mittlere Fahrstreifen durchgängig befahren werden. Endet ein Fahrstreifen, so haben sich die Fahrzeuge, die sich auf diesem Fahrstreifen befinden, nacheinander auf den daneben liegenden Fahrstreifen einzuordnen (Reisverschlussverfahren). Der Seitenstreifen ist kein Fahrstreifen.