Das Fahrverbot ist eine Nebenstrafe zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 44 StGB). Voraussetzungen für die Anordnung eines Fahrverbotes sind: Der Täter muss eine Straftat begangen haben; die Tat muss bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen worden sein. Ein Fahrverbot kann vom Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. In diesem Zeitraum dürfen von der entsprechend verurteilten Person im Straßenverkehr Fahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art nicht geführt werden. Ein Fahrverbot kann auch neben einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit bei groben Verkehrsverstößen von der Verwaltungsbehörde verhängt werden (vgl. hierzu § 25 Straßenverkehrsgesetz).