Der Fahrzeugbrief ist eine Urkunde. In dieser wird das entsprechende Kraftfahrzeug und die Personalien derjenigen Person, auf die das Kraftfahrzeug zugelassen ist, eingetragen. Der Fahrzeugbrief ist kein Wertpapier. Das Eigentum am Fahrzeugbrief steht entsprechend § 952 BGB dem Eigentümer des Kraftfahrzeuges zu.