Das Familienrecht ist die Gesamtheit aller gesetzlichen Regelungen, welche die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten regeln. Hierunter fällt insbesondere das Recht der Ehe in ihren personenrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge und ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie die Regelung des Unterhalts unter Ehegatten, Verwandten und des Kindes bei nicht miteinander verheirateten Eltern (vgl. hierzu 4. Buch des BGB).