Folgende Verfahren fallen unter die Familiensachen: Ehesachen; Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge für ein eheliches Kind; Verfahren über die Regelung des Umgangs eines Elternteils mit dem ehelichen Kind; Streitigkeiten, die die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen etc.. Sachlich zuständig für Familiensachen ist das Familiengericht. ---- siehe auch Familiengericht