Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Eine Firma kann nur ein Vollkaufmann führen, d.h. die Führung einer Firma setzt die Kaufmannseigenschaft voraus. Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Unabhängig von der Rechtsform können alle Unternehmen eine Personen- , Sach- oder Fantasiefirma bilden. Zum Schutz des Geschäftverkehrs muss die Firmenbildung nach wichtigen Grundsätzen erfolgen (§§ 18-24 HGB): Firmenwahrheit, Firmenausschließlichkeit, Firmenöffentlichkeit, Firmeneinheit und Firmenbeständigkeit. Jede Firma ist verpflichtet, einen Rechtsformzusatz zu führen (z.B. XYZ AG oder Franz Ferdinand e.K.). Zu berücksichtigen ist, dass beim Erwerb (Kauf) eines Handelsgeschäfts die Firma, ohne einen auf den Erwerber hinweisenden Zusatz, fortgeführt werden kann, wenn die Einwilligung des früheren Inhabers vorliegt. Dies gilt auch für die Fälle, in denen ein Gesellschafter ausscheidet, dessen Name aber Bestandteil der Firma ist.