AdvoCall Esch
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 777-1
»Ihre Anfrage senden
 
 

Das Fixgeschäft ist eine Art eines Kaufvertrages nach dem Zahlungszeitpunkt. Dabei können folgende Zahlungszeitpunkte festgelegt werden: Zahlung vor Lieferung, Zahlung nach Lieferung etc.. Gegenstand eines Fixgeschäfts ist die pünktliche Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers. Das Fixgeschäft steht und fällt mit der Einhaltung oder dem Versäumnis des Zahlungszeitpunktes seitens des Käufers, der sich vertraglich verpflichtet hat, seine Leistung genau zu einer bestimmten Zeit oder innerhalb einer fest bestimmten Frist zu erfüllen. Ebenso kann die pünktliche Erfüllung der Lieferpflicht Gegenstand eines Fixgeschäfts sein. Die Lieferzeit bei einem Fixgeschäft muss zu einem genau festgelegten Zeitpunkt bestimmt werden (z.B. Lieferung zum 01. November fix, Lieferung fest am 3. Werktag vor Pfingstmontag, Lieferung genau am 28. Oktober).

Website |  Impressum
AdvoComp © - Das Rechtswörterlexikon der Kanzlei AdvoCall Esch ®
>> Rechtsanwalt und Notar Berlin