Das Gefängnis war eine Strafart (ein Tag bis fünf Jahre). 1969 wurde diese Strafart mit anderen Strafarten zu einer einheitlichen Freiheitsstrafe zusammengelegt. Dies erfolgte durch das 1. StrRG. Heutzutage wird der Ort der Verbüßung der Strafe nicht mehr als Gefängnis bezeichnet, sondern als Justizvollzugsanstalt (JVA).