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Geldbuße: Mit Verhängung einer Geldbuße wird eine Ordnungswidrigkeit geahndet. Hier ist von der Straftat zu unterscheiden. Soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, beträgt der Rahmen der Geldbuße 5,00 EUR bis 1.000,00 EUR. Sie kann jedoch auch die gesetzliche Höchstgrenze überschreiten, § 17 OwiG. Eine steuermindernde Auswirkung von Geldbußen, wie auch von Geldstrafen, kann nicht berücksichtigt werden. ---- siehe auch Bußgeldverfahren

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